Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jucker Technik AG
Zürcherstrasse 4, CH-8173 Neerach, wagenschmitte.com
(Stand Dezember 2019)
Einleitung
Betrieb, Unterhalt, Reparaturen und Restaurierungen von Oldtimern und anderen klassischen Fahrzeugen, deren reguläre Nutzungsdauer längst überschritten ist, sind grundsätzlich weder präzise vorhersehbar noch planbar. Diese Erkenntnis, basierend auf jahrelanger Erfahrung ist in jedem Fall als Ausgangslage unserer Tätigkeit zu verstehen.
1. Geltungsbereich
Die in diesen Bestimmungen angewandte männliche Schreibform gilt für alle Geschlechter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB‘s“) gelten für alle von Jucker Technik AG, Wagenschmitte (im Folgenden «Jucker» genannt) erbrachten Leistungen und angebotenen Produkte und erlangen Gültigkeit in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung.
Abweichende Vorschriften seitens des Vertragspartners haben somit keine Gültigkeit oder sind nur rechtswirksam, wenn sie von Jucker schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz einer Offerte von Jucker oder bei Bezug von Dienstleistungen und Produkten durch den Kunden zustande.
3. Preise - Bezahlung
Grundsätzlich versuchen wir unseren Kunden die Dienstleistungen und Produkte zum bestmöglichen Preis anzubieten, jedoch ist dieser eng mit den Preisen unserer Lieferanten verknüpft.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Beschaffungs- und Transportkosten, Expresszuschläge und sonstige Zusatzkosten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Angebote und Offerten, welche für zu erbringende Dienstleistungen abgegeben werden, sind in jedem Fall unverbindlich und lediglich als Richtangabe zu verstehen. Bei der schlussendlichen Ausführung können teilweise sehr deutliche Abweichungen zu von uns schriftlich oder mündlich genannten Preisen und/oder Kostenrahmen entstehen. Die Abweichungen können in Einzelfällen durchaus über 100% betragen. Wir sind jedoch bemüht, die Kunden vorgängig über solche unerwarteten Umstände zu informieren, können dies aber aufgrund der anstehenden Arbeitabläufe und im Interesse einer speditiven Arbeitsabwicklung nicht in jedem Fall garantieren. Allfällige Beschaffungs- und Transportkosten können in einzelnen Fällen nicht im Angebotspreis enthalten sein.
Die Rechnung bzw. eine allfällige Zwischenabrechnung ist innert angegebener Zahlungsfrist komplett zu bezahlen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird eine Gewährleistung gegeben (sh. Punkt 5). Im Falle einer Rücksendung stellen wir eine Gutschrift aus, welche bei der nächsten fälligen Rechnung in Abzug gebracht werden kann. Eine Rückzahlung des bereits bezahlten Betrags wird nicht automatisch gewährt.
Wird die Rechnung nicht binnen Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde den Betrag nicht innert der angesetzten Mahnfrist, fallen Mahnkosten an.
Jucker behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen Vorauskasse /Akontozahlungen zu verlangen.
Jucker behält sich vor, bearbeitete Objekte bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu halten. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so muss er dies schriftlich innert 8 Tagen nach Auftragserteilung (diese kann auch mündlich sein) an Jucker melden. Andernfalls erachtet Jucker diese Bedingung als akzeptiert.
3.1
Das Entgegennehmen von Fahrzeugen und nachfolgende Erstellen von Kostenschätzungen, Kostenvoranschlägen und anderen Angeboten (mündlich oder schriftlich) ist in jedem Fall kostenpflichtig und richtet sich nach dem in diesem Zusammenhang durch uns oder für den betreffenden Fall beigezogene Dritte betriebenen Aufwand. Dieser Aufwand wird in Rechnung gestellt, auch wenn durch uns keine eigentliche Reparatur umgesetzt wird. Eine mögliche Rückvergütung des unter 3.1 verrechneten Aufwands kann bei einer späteren Auftragsabwicklung an demselben Fahrzeug teilweise oder vollständig erstattet werden.
4. Rücksendungen
Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch sowie Elektronikbauteile (lose oder in geöffneten Originalverpackungen) können nicht zurückgenommen werden, es sei denn, sie sind durch Jucker oder einen Drittanbieter / Lieferanten nachweislich falsch hergestellt worden.
Ein Recht auf Rücksendung der bestellten Ware besteht grundsätzlich nur bei Falschlieferung durch Jucker, Produktionsmängeln oder Transportschäden, welche im Zuge der Lieferung entstanden sind. Wir bitten daher unsere Kunden ausdrücklich, die entsprechende Lieferung bei Erhalt sofort auf allfällige Mängel zu prüfen. Mängel bei der Lieferung sind Jucker unverzüglich mitzuteilen. Defekte oder beschädigte Produkte werden bei uns grundsätzlich auf die entsprechenden Mängel hin untersucht, um so den Gewährleistungsanspruch sicherzustellen.
5. Gewährleistung
Grundsätzlich: Die Gewährleistung seitens Jucker ist nur wirksam, wenn der vollständige in Rechnung gestellte Preis für eine Leistung oder ein Produkt bezahlt worden ist. Ein allfälliger Mangel ist umgehend anzuzeigen. Es steht Jucker zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt / die mangelhafte Dienstleistung repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises bzw. des Rechnungsbetrags. Sollte aus irgendwelchen Gründen keine Garantie gewährt werden, wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Eine Garantie / Gewährleistung wird durch Jucker nur gewährt, wenn das betreffende Produkt, Fahrzeug, Bauteil oder die Dienstleistung für Ihren bestimmungsgemässen Zweck verwendet wird. Wird das entsprechende Objekt oder die geleistete Dienstleistung zweckentfremdet, erlischt die Garantie automiatisch. Dies gilt beispielweise auch für Fahrten mit von Jucker restaurierten Fahrzeugen auf salznassen Strassen, wonach eine Garantie gegen Rostbefall erlischt.
Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Sollte das von Jucker bearbeitete Objekt innerhalb der Gewährleistungsfrist von einer Drittpartei bearbeitet / verändert worden sein, erlischt der Gewährleistungsanspruch gegenüber Jucker. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element (u.U. Teil eines Ganzen) neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
5a) Auf neue Ersatzteile: Jucker gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Die Gewährleistungsansprüche enden nach 6 Monaten.
5b) Auf gebrauchte Teile und Baugruppen: Hier behält sich Jucker im Einzelfall vor, auf eine Gewährleistung zu verzichten. Dies wird dem Kunden jedoch mitgeteilt. Ansonsten beträgt die Gewährleistung drei Monate oder max. 1000km / 25 Betriebsstunden (es gilt das zuerst erreichte).
5c) Auf erbrachte Dienstleistungen: Jucker gewährleistet, dass die durch unsere Firma erbrachte Leistung (Reparatur, Revision, Installation u.s.w.) innerhalb der bearbeiteten Baugruppe frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Ohne besondere Regelung enden die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten bzw. 3000 km / 50 Betriebsstunden (es gilt das zuerst erreichte).
5d) Auf Occasionsmaschinen und –fahrzeuge (aus dem Besitz von Jucker): Jucker gewährleistet, dass die gelieferte Maschine bzw. das gelieferte Fahrzeug grundsätzlich frei von mit normalem Aufwand feststellbaren Mängeln in Material und Herstellung ist. Ohne besondere Regelung enden die Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten bzw. 3000 km / 50 Betriebsstunden (es gilt das zuerst erreichte).
5e) Auf Occasionsmaschinen und –fahrzeuge (im Auftrag des Besitzers verkauft): Ohne besondere, schriftliche Regelung gewährt Jucker keine Garantieleistungen für diese unter Punkt 5e fallenden Objekte.
5f) Auf gelieferte Teile und Baugruppen und Dienstleistungen von Drittanbietern): Hier gewährt Jucker nur dann eine Garantie, wenn diese vom Lieferanten schriftlich zugesichert ist. Der Umfang entspricht ausschliesslich den Vorgaben des Drittanbieters.
6. Parkplatz und Aufbewahrung
Sollte im Zusammenhang eines von Jucker bearbeiteten Objekts ohne dessen Zutun eine zeitliche Verzögerung des Arbeitsfortschritts eintreten und beispielsweise das bearbeitete Objekt für längere Zeit unbearbeitet bei Jucker gelagert werden müssen, so behält sich Jucker vor, für die Lagerung / Aufbewahrung eine entsprechende Gebührt zu erheben. Die Gebühr richtet sich nach Art und Dauer der Lagerung / Aufbewahrung.
7. Haftung
Jucker übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ohne Haftung sind auch Artikel die unsachgemäss beansprucht, behandelt, geöffnet, eingebaut oder gewartet werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Jucker für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Jucker resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.
Unabhängig von einem Verschulden durch Jucker bleibt eine etwaige Haftung durch Jucker bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt.
Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich durch Jucker in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.
Soweit das Jucker überlassene / herauszugebende Fahrzeuge nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es Jucker zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit Jucker das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit und auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Dem Kunden ist aufgrund des Hinweises von Jucker diesem Fall bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden darf.
Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am ganzen Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verändern (so beispielsweise Anpassungen am Motor, der Einbau spezieller Auspuffanlagen und Zubehör, Anpassungen am Fahrwerk, Spezial Felgen und Reifen, Einbau von Motoren mit größerem Hubraum und dergleichen) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, wird von Jucker jegliche Haftung für nicht bestimmungsgemässe Verwendung abgelehnt. Ebenso kann beispielsweise ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor und Anbauteile führen. Hier wird eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen. Eine MFK Zulassung kann durch diese hier beschriebenen ausgeführten Arbeiten nicht garantiert werden. Der Eigentümer übernimmt die alleinige Verantwortung gegenüber den Zulassungsbehörden. Der Kunde ist für den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges, sowie für die nötigen Eintragungen in den Fahrzeugpapieren selbst verantwortlich. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien Jucker überlässt mit der Aufforderung, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin. Jucker hat für Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzlich zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Mehraufwendungen – auch administrativer Natur - werden in Rechnung gestellt. Jucker behält sich das Recht vor, die durch Kunden besorgten Teile oder Baugruppen nicht zu montieren.
8. Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig, darum nehmen wir das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit.
Die im Rahmen der Kundenregistrierung und der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten werden gespeichert und können sowohl zur Vertragsabwicklung als auch zu anderen Zwecken, wie z.B. solchen des Marketings und der Statistik verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Änderungen
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die Jucker Technik AG jederzeit das Recht vorbehält, die hier vorliegenden AGB im Interesse der Unternehmung ohne Vorankündigung anzupassen. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft und auf unserer Website wagenschmitte.com publiziert sind, es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm so weit als möglich entspricht..
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht gemäss den Bestimmungen des OR und des ZGB. Gerichtsstand ist CH-8157 Dielsdorf ZH.
Neerach, 1. Dez. 2019, Johann M. Jucker, Geschäftsführer
Wir sind für Sie da








