Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jucker Technik AG
Zürcherstrasse 4, CH-8173 Neerach, wagenschmitte.com
(Stand Dezember 2019)
Einleitung
Betrieb, Unterhalt, Reparaturen und Restaurierungen von Oldtimern sind grundsätzlich weder präzise vorhersehbar noch planbar. Diese Erkenntnis, basierend auf jahrelanger Erfahrung ist in jedem Fall als Ausgangslage unserer Tätigkeit zu verstehen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von Jucker Technik AG, Wagenschmitte (im Folgenden «Jucker» genannt) erbrachten Leistungen und erlangen Gültigkeit in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung.
Abweichende Vorschriften seitens des Vertragspartners haben somit keine Gültigkeit oder sind nur rechtswirksam, wenn sie von Jucker schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz einer Offerte von Jucker oder bei Bezug von Dienstleistungen und Produkten durch den Kunden zustande.
3. Preise - Bezahlung
Grundsätzlich versuchen wir unseren Kunden die Dienstleistungen und Produkte zum bestmöglichen Preis anzubieten, jedoch ist dieser eng mit den Preisen unserer Lieferanten verknüpft.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Beschaffungs- und Transportkosten, Expresszuschläge und sonstige Zusatzkosten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Angebote und Offerten, welche für zu erbringende Dienstleistungen abgegeben werden, sind in jedem Fall unverbindlich und lediglich als Richtangabe zu verstehen. Allfällige Beschaffungs- und Transportkosten sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Die Rechnung ist innert angegebener Zahlungsfrist komplett zu bezahlen. Im Falle einer Rücksendung stellen wir eine Gutschrift aus, welche bei der nächsten fälligen Rechnung in Abzug gebracht werden kann. Eine Rückzahlung des bereits bezahlten Betrags wird nicht gewährt.
Wird die Rechnung nicht binnen Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt und allfällige noch unfertige Arbeiten werden unterbrochen. Begleicht der Kunde den Betrag nicht innert der angesetzten Mahnfrist, fallen folgende Mahnkosten an: 2. Mahnung CHF 20.00, 3. Mahnung CHF 30.00.
Jucker behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen Vorauskasse/Akontozahlungen zu verlangen.
Jucker behält sich vor, bearbeitete Objekte bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu halten. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so muss er dies schriftlich innert 8 Tagen nach Auftragserteilung (diese kann auch mündlich sein) an Jucker melden. Andernfalls erachtet Jucker diese Bedingung als akzeptiert.
3.1
Das Entgegennehmen von Fahrzeugen und nachfolgende Erstellen von Kostenschätzungen, Kosten-voranschlägen und anderen Angeboten (mündlich oder schriftlich) ist in jedem Fall kostenpflichtig und richtet sich nach dem in diesem Zusammenhang durch uns oder für den betreffenden Fall beigezogene Dritte betriebenen Aufwand. Dieser Aufwand wird in Rechnung gestellt, auch wenn durch uns keine eigentliche Reparatur umgesetzt wird. Eine mögliche Rückvergütung des unter 3.1 verrechneten Aufwands kann bei einer späteren Auftragsabwicklung an demselben Fahrzeug teilweise oder vollständig erstattet werden.
4. Rücksendungen
Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch sowie Elektronikbauteile (lose oder in geöffneten Originalverpackungen) können nicht zurückgenommen werden, es sei denn, sie sind durch Jucker nachweislich falsch hergestellt worden.
Ein Recht auf Rücksendung der bestellten Ware besteht grundsätzlich nur bei Falschlieferung durch Jucker, Produktionsmängel oder Transportschäden, welche im Zuge der Lieferung entstanden sind. Wir bitten daher unsere Kunden ausdrücklich, die entsprechende Lieferung bei Erhalt sofort auf allfällige Mängel zu prüfen. Mängel bei der Lieferung sind Jucker unverzüglich mitzuteilen. Produkte müssen in der gelieferten Originalverpackung retourniert werden. Defekte oder beschädigte Produkte werden bei uns grundsätzlich auf die entsprechenden Mängel hin untersucht, um so den Gewährleistungsanspruch sicherzustellen.
5. Gewährleistung
Grundsätzlich: Ein allfälliger Mangel ist umgehend anzuzeigen. Es steht Jucker zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt / die mangelhafte Dienstleistung repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises bzw. des Rechnungsbetrags.
Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Sollte das von Jucker bearbeitete Objekt innerhalb der Gewährleistungsfrist von einer Drittpartei bearbeitet / verändert worden sein, erlischt der Gewährleistungsanspruch gegenüber Jucker. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element (u.U. Teil eines Ganzen) neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
5a) Auf Neumaschinen: Jucker gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten bei privater Nutzung und innerhalb von 12 Monaten bei gewerblicher Nutzung.
5b) Auf Ersatzteile: Jucker gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Die Gewährleistungsansprüche enden nach 6 Monaten
5c) Auf erbrachte Dienstleistungen: Jucker gewährleistet, dass die durch unsere Firma erbrachte Leistung (Reparatur, Revision, Installation u.s.w.) innerhalb der bearbeiteten Baugruppe frei von Mängeln in Material und Herstellung ist. Ohne besondere Regelung enden die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten bzw. 3000 km / 50 Betriebsstunden (es gilt das zuerst erreichte). Es wird keine Garantie auf Rostschäden gewährleistet, ausser diese werden ausdrücklich schriftlich gewährt.
5d) Auf Occasionsmaschinen und –fahrzeuge (aus dem Besitz von Jucker): Jucker gewährleistet, dass die gelieferte Maschine bzw. das gelieferte Fahrzeug grundsätzlich frei von mit normalem Aufwand feststellbaren Mängeln in Material und Herstellung ist. Ohne besondere Regelung enden die Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten bzw. 3000 km / 50 Betriebsstunden (es gilt das zuerst erreichte).
5e) Auf Occasionsmaschinen und –fahrzeuge (im Auftrag des Besitzers verkauft): Ohne besondere, schriftliche Regelung gewährt Jucker keine Garantieleistungen für diese unter Punkt 5e fallenden Objekte.
6. Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig, darum nehmen wir das Thema Datenschutz ernst und achten auf entsprechende Sicherheit.
Die im Rahmen der Kundenregistrierung und der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten werden gespeichert und können sowohl zur Vertragsabwicklung als auch zu anderen Zwecken, wie z.B. solchen des Marketings und der Statistik verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Änderungen
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die Jucker Technik AG jederzeit das Recht vorbehält, die hier vorliegenden AGB im Interesse der Unternehmung ohne Vorankündigung anzupassen. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft und auf unserer Website wagenschmitte.com publiziert sind, es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm so weit als möglich entspricht.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht gemäss den Bestimmungen des OR und des ZGB. Gerichtsstand ist CH-8157 Dielsdorf ZH.
Neerach, 1. Dez. 2019, Johann M. Jucker, Geschäftsführer
Wir sind für Sie da